Um
ambulante Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen
Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Dies können
- je nach Krankheitsbild - Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Psychiater
oder Neurologen, Internisten und Orthopäden sein.
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.